Revidierte Schulordnung - fakultatives Referendum
Der Gemeinderat erliess mit Beschluss vom 4. März 2025 die revidierte Schulordnung, welche gestützt auf Art. 23 Abs. 1 lit. a des Gemeindegesetzes des Kantons St.Gallen (sGS 151.2) i.V.m. Art. 13 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Eggersriet dem fakultativen Referendum untersteht.
Die Schulordnung enthält im Vergleich zu den kantonalen Bestimmungen ergänzende Vorschriften über den örtlichen Schulbetrieb sowie über Rechte und Pflichten der am Schulbetrieb Beteiligten. Im Rahmen der Einführung der Einheitsgemeinde wurde im Jahr 2020 die entsprechende Schulordnung erlassen. Seither wurde sie einer gesamtheitlichen Überprüfung und Überarbeitung unterzogen. Dabei wurden insbesondere Bereinigungen und Präzisierungen von Zuständigkeiten vorgenommen.
Gegenstand: Erlass revidierte Schulordnung per 11.08.2025
Auflagefrist: 21. März 2025 bis 29. April 2025
Auflageort: Gemeinderatskanzlei, Heidenerstrasse 5, 9034 Eggersriet (Büro 8)
Für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens sind 250 gültige Unterschriften notwendig. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat Eggersriet, Heidenerstrasse 5, 9034 Eggersriet, einzureichen. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative [sGS 125.1]).
Zugehörige Objekte
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Schulordnung per 11.08.2025 - Auflageexemplar (PDF, 857.18 kB) | Download | 0 | Schulordnung per 11.08.2025 - Auflageexemplar |
Schulordnung per 11.08.2025 - synoptische Darstellung (PDF, 413.18 kB) | Download | 1 | Schulordnung per 11.08.2025 - synoptische Darstellung |