Reglement über Schulgeldbeteiligungen - fakultatives Referendum
Der Gemeinderat erliess mit Beschluss vom 18. Februar 2025 folgenden Nachtrag zum Reglement über Schulgeldbeteiligungen, welcher gestützt auf Art. 23 Abs. 1 lit. a des Gemeindegesetzes des Kantons St.Gallen (sGS 151.2) i.V.m. Art. 13 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Eggersriet dem fakultativen Referendum untersteht. Mit dem Nachtrag soll die Kostentragung der Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen nach der ordentlichen Schulpflicht vereinheitlicht werden (bspw. Kantonsschule, Fachmittelschule, etc.).
Gegenstand: I. Nachtrag zum Reglement über Beiträge an Schulgelder beim Besuch
auswärtiger Schulen ab Sekundarstufe I (Oberstufe)
Auflagefrist: 21. März 2025 bis 29. April 2025
Auflageort: Gemeinderatskanzlei, Heidenerstrasse 5, 9034 Eggersriet (Büro 8)
Für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens sind 250 gültige Unterschriften notwendig. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat Eggersriet, Heidenerstrasse 5, 9034 Eggersriet, einzureichen. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative [sGS 125.1]).
Zugehörige Objekte
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I. Nachtrag zum Reglement Schulgeldbeteiligungen - Referendumsvorlage (PDF, 220.82 kB) | Download | 0 | I. Nachtrag zum Reglement Schulgeldbeteiligungen - Referendumsvorlage |